FAQ's - häufig gestellte Fragen für Journalisten
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1. Wie definiert sich geburtshilfliche Gewalt?
Gewalt in der Geburtshilfe hat viele Facetten. Man unterscheidet zunächst physische und psychische Gewalt.
Unter physische Gewalt fallen beispielsweise das Festhalten oder Fixieren gegen den Willen der Gebärenden, Schläge, das gewaltsame Zwingen in eine Geburtsposition
oder der Zwang, unter Wehen still zu liegen. Ebenfalls fallen medizinische Massnahmen und körperliche Untersuchungen, die gegen den Willen oder ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden, unter geburtshilfliche Gewalt. Dazu zählt auch grobe Ausführung oder eine unsachgemässe Durchführung, wie beispielsweise beim Setzen eines Dammschnitts, Kristellern oder die Muttermund-Dehnung. Das Verabreichen von Medikamenten gegen den Willen oder ohne medizinische Notwendigkeit gehören ebenfalls dazu. Eine PDA (Periduralanästhesie) wird oftmals sehr vehement angeraten oder einfach entschieden, wenn parallel mehrere Gebärende betreut werden müssen, aber bei fehlenden Betreuungsmöglichkeiten keine Zeit ist, Frauen ihrem individuellen Bedarf angepasst zu betreuen und in ihren Schmerzen / im Geburtsverlauf arbeitsintensiv zu begleiten.
Zur psychischen Gewalt zählt verbale Gewalt in Form von Anschreien, Beleidigen und Auslachen, ebenso das Absprechen der Gebärfähigkeit. Auch das Anlügen bezüglich des Zustandes der Schwangeren oder des Kindes oder die Nötigung zu Maßnahmen, u.a. durch Nennung falscher Tatsachen gehören dazu. Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in Form von Witzen sowie das Verbot zu essen oder zu trinken zählen ebenfalls dazu. Oft werden Frauen außerdem dazu angehalten, still zu sein und während der Wehen nicht zu schreien. Psychische Gewalt findet aber auch durch Ignorieren der Gebärenden und ihres Befindens statt. Alleingelassen werden über längere Zeiträume trotz freier Kapazitäten, Verweigerung von Schmerzmitteln oder anderen Unterstützungsmaßnahmen, Absprechen der Schmerzen oder der Wehen sind Beispiele dafür.
Eine Auflistung von Gewaltformen finden Sie HIER.